
- Artikel-Nr.: 867710
Eigenschaften
- Schnelle Wirkung
- Bekämpft Giersch und andere schwer bekämpfbare Unkräuter
- Wurzeltiefe Wirkung
- Fertigformulierung mit systemischer Wirkung – auch gegen Giersch
- Nicht bienengefährlich
- Sichtbar nach 24 Stunden
Inhaltsstoffe
7,2 g/l Glyphosat (als Isopropylaminsalz 9,7 g/l)
9,55 g/l Pelargonsäure
Beschreibung
Roundup Unkrautfrei Speed beseitigt ein- und zweikeimblättrige Unkräuter unter Kernobst und Ziergehölzen, auf Wegen und Plätzen mit Holzgewächsen (Nichtkulturland genehmigungspflichtig!) sowie vor der Saat von Zierrasen und Zierpflanzen.
Gut bekämpfbar sind:
Giersch, Ackerwinde, Ampfer, Beinwell, Berufskraut, Disteln, Ehrenpreis, Fuchsschwanz, Gänsefingerfuß, Große Brennnessel, Huflattich, Kamille, Kreuzkraut, Klettenlabkraut, Vogelknöterich, Löwenzahn, Melde, Quecke, Taubnessel, Vogelmiere, Wegerich, Weißer Gänsefuß, Zaunwinde. Außerdem: Herkömmliche Rasengräser.
Nicht bekämpfbar:
Weißer Mauerpfeffer, Acker- und Sumpfschachtelhalm, Salbeigamander, Kleine Brennnessel, Weißklee.
Anwendung nur im Freiland. Nicht zur Unkrautbekämpfung im Rasen geeignet!
Gebrauchsanleitung
Roundup Unkrautfrei Speed wird während der Vegetationsperiode unverdünnt gleichmäßig auf die Unkräuter und Ungräser gespritzt, bis ein leicht sichtbarer Belag entsteht (33 ml/qm) (Nichtkulturland genehmigungspflichtig!).
Nicht tropfnass behandeln. Die gewünschte Sprühbreite lässt sich an der Düse einstellen.
Anwendung während der Vegetationsperiode im Freiland, jeweils 33 ml/qm:
- Wege und Plätze mit Holzgewächsen, ab Pflanzjahr (Nichtkulturland, genehmigungspflichtig!)
- Ziergehölze, ab Pflanzjahr
- Zierrasen, zur Kulturvorbereitung vor dem Umbruch
- Zierpflanzen, zur Kulturvorbereitung vor dem Umbruch
- Kernobst, ab Pflanzjahr
Unverdünnt spritzen als Einzelpflanzenbehandlung. Maximal eine Anwendung je Kultur beziehungsweise je Jahr.
Von der Zulassungsbehörde Festgesetzte Anwendungsbedigungen und -bestimmungen
Anwendung nur im Freiland. Gegen ein- und zweikeimblättrige Unkräuter auf Wegen und Plätzen mit Holzgewächsen (Nichtkulturland genehmigungspflichtig), unter Kernobst und Ziergehölzen sowie vor der Saat von Zier- rasen und Zierpflanzen. Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungsund Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt
auch für indirekte Einträge in die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Wartezeiten
Bei Kernobst 42 Tage: Roundup Speed kann nach bisherigen Erkenntnissen bei allen gebräuchlichen Kernobst-Sorten eingesetzt werden.
Freiland, Ziergehölze/Rasen/Zierpflanzen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
Besondere Hinweise
Vorsicht bei benachbart wachsenden Kulturpflanzen, da Schäden möglich. Um Abdrift zu vermeiden, nicht bei Wind sprühen. Anwendung während der Vegetationsperiode möglich (April bis Oktober).
Behandelten Aufwuchs (Abraum vor der Neuansaat) weder zur Kleintierfütterung noch zur Kleintierhaltung verwenden. Temperatur bedingte Wirkungkungsverzögerungen können nicht ausgeschlossen werden.
Hinweise zum Schutz des Anwenders
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln
fernhalten. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Berührung mit der Haut vermeiden. Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung und Schutzhandschuhe tragen. Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten. Arbeitskleidung (mindestens langärmeliges Hemd und lange Hose) und Handschuhe tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels. Bei Verschlucken sofort ärztlichen
Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen.
Hinweise zum Schutz der Umwelt
Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels werden Populationen relevanter Nutzorganismen nicht gefährdet. Das Mittel ist giftig für Algen. Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist
Die Anwendung glyphosathaltiger Pflanzenschutzmittel ist verboten
1. auf nicht versiegelten Flächen, die mit Schlacke, Splitt, Kies und ähnlichen Materialien befestigt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), bei denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regenund
Schmutzwasserkanäle besteht, es sei denn, die zuständige Behörde schreibt mit der Genehmigung ein Anwendungsverfahren vor, mit dem sichergestellt ist, dass die Gefahr der Abschwemmung nicht besteht;
2. unmittelbar an Flächen, die mit Beton, Bitumen, Pflaster, Platten und ähnlichen Materialien versiegelt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), bei denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen- und Schmutzwasserkanäle besteht, es sei denn, die zuständige Behörde schreibt mit der Genehmigung ein Anwendungsverfahren vor, mit dem
sichergestellt ist, dass die Gefahr der Abschwemmung nicht besteht.
Weitere Hinweise
Pflanzenschutzmittel, die aus Glyphosat bestehen oder Glyphosat enthalten und deren Anwendung auf einer Freilandfläche vorgesehen ist, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt wird, dürfen
nur dann an einen anderen abgegeben werden, wenn dem Abgebenden zuvor eine dem anderen erteilte Genehmigung nach § 6 Abs. 3 des Pflanzenschutzgesetzes vorgelegt worden ist.
Da die Anwendung und Lagerung des Mittels außerhalb unseres Einflusses liegt, übernehmen wir keine Haftung.
Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen.